DozentInnen der Bremer VHS





Was ist und was war:

September 2023: Neu gewählter Kursleitendenrat

Dezember 2022deutliche Erhöhung des Mindesthonorars von z.Zt. 25,80€ auf 31€ ab 01.02.23 !

Juli 2022: Briefaktion an die Bürgerschaftsabgeordneten

März 2022: ab 01.04.2022 TVöDErhöhung auf 25,80€ für das Mindesthonorar

Dezember 2021: Honorarerhöhungen für 2021 und 2022 durchgesetzt!

September 2021: Der neu gewählte Kursleiterrat hat sich gestern konstituiert

Sommer 2021: die ersten Sozialkostenzuschüsse für 2020 werden ausgezahlt!

Dezember 2020: Weil die Novemberhilfen des Bundes in den meisten Fällen der KL nicht gegriffen haben, hat die Kulturbehörde grünes Licht gegeben und wir bekommen ein 75%iges Ausfallhonorar für November und Dezember. Nur wenn die Novemberhilfen doch gezahlt werden, müssen wir das Ausfallhonorar zurückzahlen.

20.04.2020: Klärendes Gespräch des Kursleiterrats mit der Staatsrätin für Kultur Frau Emigholz bzgl. der Ausfallhonorare: Das Ausfallhonorar für alle Corona-bedingt ausgefallenen VHS-Veranstaltungen gilt ggf. vorerst bis zu den Sommerferien.

16.03.2020: VHS-Schließung wegen Corona

November 2019:

Infos von der Kursleiter-Vollversammlung im DGB-Haus am 14.11.19: (ausführliche Info als pdf)

- Das Urlaubsentgelt für arbeitnehmerähnliche VHS-Dozent*innen kommt!
- Es wird mit ziemlicher Sicherheit ab 01.01.2020 kein Mindesthonorar von 25€ ausgezahlt – Auszahlungen des Erhöhungsbetrages von 2€ werden frühestens nach dem Haushaltsbeschluss erfolgen.
- In Rahmenvereinbarung ausgehandelte Zuschüsse für Renten- und Krankenversicherung durch Haushaltssperre ab 01.01.2020 unklar!
- Forderung einer angemessene Vergütung für die Erstellung von neuen Bildungszeit- oder Kurskonzepten (ausführliche Info als pdf)
- Forderung einer Honorarfortzahlung im Krankheitsfall mindestens entsprechend dem "Berliner Modell"
- Notwendigkeit von Kursausfall-Honorar bei kurzfristigen Kurs-/Bildungszeit-Ausfällen
- Maßnahmen durch KL: Kolleg*innen, die mehr Informationen möchten und ggf. bei der Vorbereitung der Aktionen mitmachen wollen, bitte bei der Vorbereitungsgruppe über info@vhs-dozenten-hb.de melden.

Januar 2019:

Unterschrift Rahmenvereinbarung Die Rahmenvereinbarung mit VHS, Kulturbehörde, GEW und Kursleiterrat wurde am 10.01.2019 unterschrieben. Folgende Verbesserungen sind vereinbart:

Das gibt es für alle:
- ab 01.01.2019 das Mindesthonorar von 23 €, spätestens ab 01.01.2020 von 25 €,
- ab 2020 regelmäßige jährliche Steigerungen mindestens in Höhe der TVÖD-Erhöhungen,
- bis 2023 sollen 31 € Mindesthonorar erreicht sein.
Das entspricht Mindesthonorarsteigerungen von rund 35% bis 2023.

Für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte gibt es zusätzlich:
- Renten- und Krankenversicherungszuschüsse ab 01.01.2020 in Höhe von rund 17% des Honorars,
- Urlaubsentgelt in Höhe von rund 8,3% des Honorars,
- ggf. Bildungszeitentgelt von rund 2,1% des Honorars.
Das entspricht zusätzlichen Zuschüssen zum Honorar von mindestens rund 25%!
Arbeitnehmerähnlich Beschäftigte erreichen dadurch bis 2023 bis zu rund 60% mehr Honorar.

www.senatspressestelle.bremen.de

Juni 2018: VV und neue Kursleiterratswahl

April 2018: Verbesserungen kommen!

Seit Januar dieses Jahres verhandelt der VHS-Kursleiterrat, die Interessenvertretung der VHS-DozentInnen, mit Bürgermeister Sieling und Kulturstaatsrätin Emigholz über Verbesserungen der Honorare und Beschäftigungsbedingungen für die für die Bremer VHS-DozentInnen.

Schon seit 2016 waren in Verhandlungen mit der VHS-Leitung Erhöhungen des Standard-Honorars von 19 € auf 20,50 € (September 2016) und seit 01.01.2018 auf 23 € erreicht worden. Da sich abzeichnete, dass weitere Verbesserungen VHS-intern nicht realisierbar waren, haben wir unsere Forderungen mit Unterstützung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) an die politische Ebene gerichtet. Nach schwierigen, aber konstruktiven Verhandlungen auf verschiedenen Ebenen, wurden die bisherigen Ergebnisse in der Deputation für Kultur am 17.04.2018 vorgestellt. Beim nächsten VHS-Betriebsausschuss im September 2018 sollen sie in Form einer Rahmenvereinbarung beschlossen und danach unterschrieben werden.

Auch wenn wir dann sehr gute Ergebnisse erreicht haben, bleibt ein Wermutstropfen – die ersten Verbesserungen werden wegen der „Haushaltsnotlage“ erst ab 01.01.2020 verbindlich wirksam. Hier die wichtigsten geplanten Verbesserungen:

Für alle:
- ab 1.1.2020 Mindesthonorar 25 €/Unterrichtsstunde
- Mindesthonorarerhöhung auf 31 € bis Mai 2023
- Koppelung des Honorars an die TVÖD-Tariferhöhungen
- Für „Arbeitnehmerähnliche“ (mehr als halbe Vollzeit oder halbes Erwerbseinkommen bei Bremer VHS) ab 01.01.2020: -- Sozialversicherungszuschüsse in Höhe des halben Beitrags, Honorarfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsentgelt nach dem Bundesurlaubsgesetz.

Hierdurch haben VHS-Kursleiterrat und GEW deutlich mehr Geld und soziale Sicherheit für die HonorardozentInnen der Bremer VHS erreicht.

Die Ergebnisse der Deputation für Kultur, 17.04.2018

In der Deputationsvorlage und in den Beiträgen des Senators für Kultur, Herrn Bürgermeister Sieling, wurden die o.g. Mindest-Ergebnisse für den Inhalt der Rahmenvereinbarung zwischen dem Senator für Kultur / VHS und dem VHS-Kursleiterrat/GEW festgehalten, außerdem:

  • Die Rahmenvereinbarung soll für den VHS-Betriebsausschuss am 15.05.2018 vorliegen, dort beschlossen und dann umgehend unterzeichnet werden.

  • Es wird geprüft, inwieweit auch für die VHS-DozentInnen, die für ihre Arbeit als „freie Lehrkräfte“ sozialversicherungspflichtig sind (aber noch nicht „arbeitnehmerähnlich“), auch schon ab 1.1.2020 die Sozialversicherungszuschüsse gewährt werden können (ggf. abhängig von der Zahl der Betroffenen).

  • Weitere Verhandlungen über vom Kursleiterrat gewünschte Themen (z.B. Kursausfallhonorar, Festanstellungen) werden ab 2020 geführt. Dies wurde auch von der VHS-Leiterin Frau Schöfer, dem VHS-Verwaltungsleiter Herrn Dammann sowie den Vertretern des VHS-Kursleiterrates und der Kulturbehörde zur Kenntnis genommen.

    Am 17.04.18 fand die Deputation statt, auf der auch der Kursleiterrat angehört wurde.
    TAZ-Artikel vom 18.04.18 - Beitrag bei buten un binnen vom 18.04.18

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März 2018 - Exkurs zur Zur Situation der Honorar-DozentInnen der Bremer VHS (Kurzfassung):

Ein nicht unerheblicher Teil der VHS-Dozentinnen und -Dozenten ist für ihren Lebensunterhalt auf ihr VHS-Honorar angewiesen. Sie arbeiten nicht nebenberuflich und sind als sogenannte freie Lehrkräfte sozialversicherungspflichtig. Dies dürfte mindestens 10% der VHS-Dozentinnen und –Dozenten betreffen.

Von einer Nebentätigkeit an der VHS ist in der Regel bei bis 5 Unterrichtsstunden / Woche auszugehen, wenn die betroffene Person daneben noch eine sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerbeschäftigung hat oder verbeamtet ist.

Die allgemeine Sozialversicherungspflicht für Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung tritt bei Beschäftigungen mit mehr als 450€ Einkommen im Monat (oberhalb einer geringfügigen Beschäftigung / Minijob) in Kraft.

Es ist von einer Sozialversicherungspflicht für freiberufliche Honorar-Lehrkräfte ab 450€ /Monat auszugehen.

Die Beschäftigungsbedingungen von Honorar-Lehrkräften und angestellten Lehrkräften an der VHS unterscheiden sich fundamental – zum großen Nachteil der Honorar-Lehrkräfte, die für ihren Lebensunterhalt auf ihre Dozenten-Honorare angewiesen sind:

Bei einem Brutto-Honorar von 23€ /Unterrichtsstunde (seit 1.1.2018) bleibt für nicht-nebenberuflich beschäftigte VHS-Lehrkräfte von dem Honorar bei Abzug aller Unkosten entsprechend einer Arbeitnehmertätigkeit nur 7,71 € brutto /Arbeitsstunde übrig.

VHS-Dozentinnen und –Dozenten müssen ihre gesamten Sozialversicherungsbeiträge alleine (Arbeitnehmeranteil plus Arbeitgeberanteil) von ihrem Honorar zahlen - der Arbeitgeber/Auftraggeber zahlt nichts.

Abgezogen werden die vollen Sozialversicherungsbeiträge (RV, KV, PV, ALV) in Höhe von 38,45%. So bleiben bei einem Honorar von 23€ ganze 14,15€ übrig. Zieht man davon noch Rücklagen für Urlaub (ca. 13%), für gesetzliche Feiertage (ca. 3,9%), für Krankentage (ca. 4%) ab - bei Arbeitnehmern wird das bezahlt, bleiben 9,34€ Netto-Arbeitslohn für eine Unterrichtsstunde. Allerdings ist eine Unterrichtsstunde mehr Arbeit als eine Stunde: mit Vor- und Nachbereitung muss man mindestens 1,5 Arbeitsstunden rechnen, das entspricht einem Netto-Arbeitslohn vor Steuern pro Zeitstunde von 6,23€. (9,34€ : 1,5 = 6,23€)

Im Vergleich entspricht dies einem Brutto-Stundenlohn als Arbeitnehmer von 7,71€ für eine qualifizierte Tätikeit als Lehrkraft!

Dagegen beträgt der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer z.Zt. 8,84 € /Stunde brutto (ab 1.1.2019 voraussichtlich 9,19€)! Im öffentlichen Dienst beträgt der tarifliche Mindestlohn für „einfachste Tätigkeiten“ im TVÖD sogar 10,57€ /Stunde.

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes TVÖD und TVL haben in ihren Entgeltordnungen eindeutig definiert, welche Kriterien Lehrkräfte für welche Entgeltgruppe erfüllen müssen. Sie reichen von EG 7 bis EG 15. In Entgeltgruppe 7, die Bezugsgröße für das Mindesthonorar für VHS-Lehrkräfte, sind Lehrkräfte in der Tätigkeit von Fachlehrern eingeordnet.

Würden entsprechend TVÖD Unterrichtstätigkeiten an Honorarkräfte in der Tätigkeit von Fachlehrern mit der Mindestvergütung vergeben, müsste bei nicht-nebenberuflichen VHS-DozentInnen ein Honorar von mindestens 47,67€ /Unterrichtsstunde gezahlt werden um den entsprechenden gesetzlichen und tariflichen Mindestbedingungen für ArbeitnehmerInnen im öffentlichen Dienst zumindest weitgehend zu genügen.

 Die grundsätzlichen Forderungen der VHS-DozentInnen sind:

  1. Erhöhung des Mindest-Honorars auf mindestens 35 € (Stand 2017) und regelmäßige Honorarerhöhungen entsprechend TVÖD,     
  2. Soziale Absicherung insbesondere in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung durch volle „Arbeitgeberanteile“ der VHS zu den Sozialversicherungen,
  3. Honorar-Fortzahlung bei Krankheit, Mutterschutz, Pflegezeiten, Feiertagen, Urlaub und Bildungszeit entsprechend der gesetzlichen und tariflichen Regelungen für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst,
  4. Kursausfallhonorar,
  5. Jahressonderzahlung und Zusatzversorgung (VBL) entsprechend der tariflichen Regelungen für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst,
  6. Angebot der Festanstellung bei Regeltätigkeit.

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KL-Rat-Info Bremer VHS 21.11.2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen an der Bremer Volkshochschule! Es gibt Neuigkeiten:
1.) Am 7.11.2017 haben wir zusammen mit Kolleginnen und Kollegen der Musikschule Bremen vor der Bremischen Bürgerschaft eine erfolgreiche Aktion gemacht, um insbesondere auf unsere geringen Honorare hinzuweisen und eine deutliche Honorarerhöhung sowie soziale Absicherung zu fordern.

2.) Am 21.11.2017 hat der Betriebsausschuss der Bremer Volkshochschule die Erhöhung der Honorare ab 2018 auf mindestens 23 € Standardhonorar / Unterrichtsstunde beschlossen. Nach der letzten Erhöhung von 19 € auf 20,50 € ist das die zweite Honorarerhöhung innerhalb von 2 Jahren, die der VHS-Kursleiterrat erreicht hat!

3.) Wir machen weiter! Und wir laden alle interessierten KollegInnen zu einem offenen Erfahrungsaustausch über unsere Situation als VHS-DozentInnen, unsere Möglichkeiten und unsere nächsten Aktionen ein:
Zeit: Donnerstag, 14.12.2017, 16 Uhr - Ort: VHS Faulenstraße, Kursleiterraum
Bis bald, Euer VHS-Kursleiterrat Paola, Hajo, Bettina, Ricarda, Kontakt: info@vhs-dozenten-hb.de

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Am 07.11.2017 fand anlässlich eines Antrags der Linken zur Situation der Honorardozenten eine gemeinsame Aktion der VHS- und der Musikschuldozenten vor der Bremer Bürgerschaft statt
- unterstützt von GEW und ver.di:

buergerschaft1 buergerschaft2

- Audiomitschnitt (3:37:18 TOP 13) der Stadtbürgerschaft vom 7.11.2017

- Bericht der taz vom 8.11.2017

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09/2016 erfolgte nach 10 Jahren Honorarstillstand eine Erhöhung des Standardhonorars von 19€ auf 20,50€. Ein Erfolg des Kursleiterrats:

04/2016: Teilerfolg für die Bremer VHS-Dozenten und -Dozentinnen (GEW-Bremen):
Der Betriebsausschuss der Bremer Volkshochschule hat auf Vorschlag der VHS-Leitung eine neue Honorarordnung ab dem 1.9.2016 beschlossen, die Honorarerhöhungen von mindestens 1,50€ (teilweise 3€) für die DozentInnen vorsieht. Das ist zwar nur ein Inflationsausgleich seit der letzten Erhöhung 2010, aber ein erster und spürbarer Erfolg für die KollegInnen und ihre Interessenvertretung, den Bremer VHS-Kursleiterrat. Darüber hinaus hat der Kursleiterrat im Betriebsausschuss und bei politischen Gesprächen deutlich gemacht, dass weitere Verbesserungen für die Bremer VHS-DozentInnen dringend erforderlich sind. Dies wurde von den Mitgliedern des Betriebsausschusses grundsätzlich anerkannt und allgemein auch eine zukünftig jährliche Honorarüberprüfung befürwortet. Was im Tarifbereich (auch der VHS) selbstverständlich ist, muss im Bereich der Honorarkräfte erst erstritten werden.
Die jetzige Honorarerhöhung muss aus "Bordmitteln" der Bremer VHS bestritten werden, weil die Stadtgemeinde Bremen als Trägerin bisher keinen Cent dazugezahlt hat. Das bedeutet, dass die für die Honorarerhöhung notwendigen Mittel von den wenigen festen MitarbeiterInnen der Bremer VHS in ihren Etats (und möglicherweise bei ihren Stellen) eingespart und erwirtschaftet werden müssen. mehr

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07/2015
Zur Situation der Honorarkräfte in der Weiterbildung von KLR-Rat Mitglied HaJo Kuckero:

"Freie" Honorarkräfte ohne Arbeitnehmerstatus.

In der Weiterbildung (VHS, Bildungswerke, ...) arbeitet der größte Teil der Beschäftigten nicht als festangestellte Dozenten sondern als "freie" Honorarkräfte ohne Arbeitnehmerstatus. An der VHS Bremen müssen alleine rund 900 DozentInnen als Honorarkräfte arbeiten.

1.) Was Honorarkräfte nicht erhalten

Honorarkräfte erhalten im Unterschied zu angestellten Kräften:

  • keine Bezahlung des Urlaubs,
  • keine Bezahlung von Feiertagen,
  • keine Bezahlung von Krankheitstagen,
  • keine Bezahlung von Bildungsurlaubstagen,
  • kein Weihnachtsgeld,
  • kein Urlaubsgeld,
  • keine Rentenversicherung,
  • keine Krankenversicherung,
  • keine Pflegeversicherung,
  • keine Arbeitslosenversicherung,
  • keine betriebliche Altersversorgung.

Diese Arbeitgeber-Kosten belaufen sich schon ohne Bildungsurlaub auf über 40% zusätzlich zum Bruttolohn (Sozialversicherungsanteil ca. 19%, Krankentage ca. 5%, Urlaubs- und Feiertage ca. 13%, Sonderzahlungen 5-8%).

Diese Kosten - die bei ArbeitnehmerInnen gesetzlich vorgeschrieben die Arbeitgeber ganz oder hälftig tragen - müssen die Honorarkräfte selber tragen.

2.) Honorar

Das Honorar pro Unterrichtsstunde beträgt bei der VHS Bremen nur 19,- Euro. Eine Unterrichtsstunde erfordert in der Regel durchschnittlich mindestens noch einmal die gleiche Zeit für Vor- und Nachbereitung, Verwaltungs- und andere zusätzliche Arbeiten (siehe LehrerInnenarbeitszeit Sekundarstufe II: 25 Unterrichtstunden (a´45 Minuten = 18,75 Std.) entsprechen einer Arbeitszeit von 46,7 Zeit-Std., also sogar einer Relation 1 Unterrichtstunde = 1,87 Zeitstunden Arbeit). Zusätzliche Fahrzeiten zwischen den Kursen sind hierbei noch nicht eingerechnet. Dementsprechend ist bei durchschnittlich 1,5 Zeitstunden Arbeit pro Unterrichtsstunde tatsächlich maximal von einem Honorar von 12, 67 Euro pro Zeitstunde Arbeit auszugehen, bei 1,87 Zeitstunden pro Unterrichtsstunde wie bei den Sek.II-LehrerInnen sogar nur von 10,16 Euro pro Zeitstunde Arbeit. Bei Berücksichtigung der üblicherweise vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten (s.o.) von rund 40% des Arbeitnehmer-Bruttogehaltes würden die 12,67 Euro einen Stundenlohn von 9,05 Euro brutto bedeuten - knapp über dem bremischen Landes-Mindestlohn von z.Zt. 8,80 Euro also. Bei 10,16 Euro ergibt sich sogar nur ein Brutto-Stundenlohn von 7,25 Euro - also deutlich unter dem Bundes-Mindestlohn von 8,50 Euro!

3.) Gesetzlicher und tarifvertraglicher Schutz

 Außerdem entfallen für Honorarkräfte viele gesetzliche und tarifvertragliche Schutzrechte, die nur für ArbeitnehmerInnen gelten, z.B.:

  • Kündigungsschutzgesetz,
  • Tarifvertrag und Tarifvertragsgesetz,
  • Bundesurlaubsgesetz,
  • Betriebsverfassungsgesetz / Personalvertretungsgesetz,
  • Entgeltfortzahlungsgesetz,
  • Elternzeitgesetz,
  • Arbeitsgerichte und Arbeitsgerichtsgesetz,
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz,
  • viele Regelungen des Sozialgesetzbuches.

Die Honorarkräfte arbeiten soweit es ihre eigenen Schutzrechte betrifft genaugenommen in einem weitgehend rechtsfreien Raum.

4.) Gesetzliche Interessenvertretung und Mitbestimmung

Daher können die Interessen der DozentInnen auf Honorarbasis auch nicht von einer gesetzlich festgelegten und geschützten  Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat) vertreten werden. Eine gesetzlich geregelte Mitbestimmung über ihre Arbeitsbedingungen - wie bei den ArbeitnehmerInnen - gibt es nicht.

Der "Kursleiterrat" der DozentInnen auf Honoarbasis  der VHS Bremen hat entsprechend der "Mitbestimmungsordnung" der VHS Bremen nur sehr geringe, gesetzlich nicht geschützte Informations- und Beteiligungsrechte und damit kaum Einflussmöglichkeiten im Interesse der Honorarbeschäftigten. Der Personalrat der VHS Bremen darf die Interessen der Honorarbeschäftigten nicht vertreten.

Die DozentInnen auf Honorarbasis haben keine adäquate - aber  notwendige - gesetzliche Interessenvertretung.

5.) Was folgt daraus?

Die prekäre Situation der Honorarbeschäftigten an der VHS Bremen in anderen Einrichtungen der Weiterbildung muss mindestens schrittweise bzw. mittelfristig verbessert werden! Dabei muss der Kursleiterrat der VHS, die gewählte Interessenvertretung der Honorar-DozentInnen der VHS Bremen einbezogen werden.

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11/2014: Rede des Kursleiterrates im Betriebsausschuss der VHS (hinterlegtes Dokument zum Nachlesen)

ForderungenVHS Forderungen Roland

Presse

 

03/2020: Weser-Kurier: "Senat sichert freiberuflichen Lehrern Honorare zu."

04/2018: Kultur-Deputation am 17.04.19, Thema VHS: TAZ-Artikel - Beitrag bei buten un binnen
03/2016: Bezahlung an Volkshochschulen - Prekär im Staatsdienst (taz Bremen)
10/2008: Bremer VHS-DozentInnen sind sauer (bildungsklick.de)
05/2008: Anfrage der Fraktion DIE LINKE der Bremer Bürgerschaft: Honorare von Dozentinnen und Dozenten in Weiterbildung und Hochschulen. Quelle: Drucksache 17/490 der Bremischen Bürgerschaft vom 15.05.2008

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